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Vertrags- und Zahlungsbedingungen - online einzusehen unter: http://www.janzenbau.com/agb

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§ 1.0 Wenn nicht ausdrücklich, am Ende des Vertrages, nach dem Gesamtbetrag einschließlich MwSt., schriftlich, eine Zahlungsbedingung genannt oder vereinbart wurde (z.B. Vorauskasse Netto, bei erhalt der Auftragsbestätigung, ohne jeden Abzug oder ähnliche), (Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit) dann und nur dann gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bei uns eingehende Zahlung in Höhe von 50 % vom ENDBETRAG sofort* nach Vertragsabschluss und erhalt der Auftragsbestätigung, weitere 40 % sofort* nach der erster Teillieferung, die letzten 10 % nach förmlicher Abnahme: mit 3 % Skonto vom Gesamtbetrag innerhalb 5 Kalender-Tage, oder mit 2 % Skonto vom Gesamtbetrag innerhalb 8 Kalender-Tage. Sonst innerhalb 14 Kalender-Tage, nach Rechnungsdatum, rein netto Kasse - ohne jeden Abzug. * Sofort - heißt innerhalb von 3 Werktagen!

§ 1.1 Skonto Abzüge werden nur bei Termingerechter Einhaltung der Zahlungsbedingungen, (wenn alle Teilzahlungen rechtzeitig, wie in § 1.0 beschrieben, ausgeführt wurden), anerkannt. Bei nicht Termingerechter Einhaltung der Zahlungsbedingungen, auch nur einer Teil- oder Gesamtzahlung, werden keine Skontoabzüge anerkannt und der Gesamtbetrag wird innerhalb 14 Tage, nach Rechnungsdatum, rein netto Kasse - ohne jeden Abzug fällig.

§ 1.2   Geschäfte über Internet werden nur mit Vorkasse gehandelt!

§ 2.0 Regulierung der Annullierungskosten.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, zwanzig Prozent - bei einem Vertrag ohne Montage, und dreißig Prozent - bei einem Vertrag mit Teil- oder Vollmontage, des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandene Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Sonderbestellungen und Maßanfertigungen werden nicht zurückgenommen.

Verfugungsarbeiten sind bauseitige Leistungen, wenn nicht ausdrücklich anders im Auftrag vereinbart wurde! Bei Warenwert unter € 100,- zuzüglich € 8,00 Mindermengenzuschlag. Alle Preise zuzüglich MwSt.

§ 3.0 Technische Änderungen, die der Weiterentwicklung und dem Fortschritt der Produkte nützlich sind, behalten wir uns vor. Die Lieferung beinhaltet nicht das Abladen. Bitte halten Sie zum Liefertermin Abladepersonal bereit.

§ 4.0 ACHTUNG! - Beanstandungen und Reklamationen der Gelieferten Ware, wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens drei Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich und detailliert mitzuteilen! Späterer Umtausch ist ausgeschlossen!

§ 5.0 Die Gewährleistung für unsere Lieferung beträgt nach VOB 2 Jahre ab dem tatsächlichen Anlieferungstermin von JANZEN Bauelemente - Center oder des Spediteurs. Im Übrigen gelten die Garantie Bedingungen unserer Lieferanten beziehungsweise des Herstellers.

§ 6.0 Bitte Zahlen Sie auf das unten angegebene Konto! Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum! Für die Bezahlung dieser Rechnung gelten die oben genannte Zahlungsbedingungen (Wenn nicht ausdrücklich anders am Ende des Vertrages, schriftlich, vereinbart wurde. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit). Danach befinden Sie sich automatisch in Verzug, und wir sind berechtigt (laut § 286, Abs. 3), Verzugszinsen zu fordern. Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 5 v. H. (bei Gewerblichen Abnehmern 8 v. H.) über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 6.1 Umfassender Eigentumsvorbehalt

   (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich. Die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer deinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 7.0 Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EStG liegt vor.

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