§ 1.0 Wenn nicht ausdrücklich, am Ende des Vertrages, nach dem
Gesamtbetrag einschließlich MwSt, schriftlich,
eine Zahlungsbedingung genannt oder vereinbart wurde (z.B. Vorauskasse
Netto, bei erhalt der Auftragsbestätigung, ohne jeden Abzug oder ähnliche),
(Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit) dann und nur dann gelten
folgende Zahlungsbedingungen: Bei uns eingehende Zahlung in Höhe von 50 %
vom ENDBETRAG sofort* nach Vertragsabschluß und erhalt der
Auftragsbestätigung, weitere 40 % sofort* nach der erster Teillieferung,
die letzten 10 % nach förmlicher Abnahme: mit 3 % Skonto vom Gesamtbetrag innerhalb
5 Kalender-Tage, oder mit 2 % Skonto vom Gesamtbetrag innerhalb 8
Kalender-Tage. Sonst innerhalb 14 Kalender-Tage, nach Rechnungsdatum, rein
netto Kasse - ohne jeden Abzug. * Sofort - heißt innerhalb von 3 Werktagen!
§ 1.1 Skonto Abzüge werden nur bei Termingerechter Einhaltung
der Zahlungsbedingungen, (wenn alle Teilzahlungen rechtzeitig, wie in § 1.0
beschrieben, ausgeführt wurden), anerkannt. Bei nicht Termingerechter
Einhaltung der Zahlungsbedingungen, auch nur einer Teil- oder Gesamtzahlung,
werden keine Skontoabzüge anerkannt und der Gesamtbetrag wird innerhalb 14
Tage, nach Rechnungsdatum, rein netto Kasse - ohne jeden Abzug fällig.
§ 1.2Geschäfte über Internet
werden nur mit Vorkasse gehandelt!
§ 2.0 Regulierung der Annullierungskosten.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können
wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend zu machen, zwanzig Prozent - bei einem Vertrag ohne Montage, und
dreißig Prozent - bei einem Vertrag mit Teil- oder Vollmontage, des
Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandene
Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Sonderbestellungen und
Maßanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
Verfugungsarbeiten sind bauseitige Leistungen wenn nicht ausdrücklich
anders im Auftrag vereinbart wurde! Bei Warenwert unter € 100,-
zuzüglich € 8,00 Mindermengenzuschlag. Alle Preise zuzüglich MwSt.
§ 3.0 Technische Änderungen, die der Weiterentwicklung und dem
Fortschritt der Produkte nützlich sind, behalten wir uns vor. Die Lieferung
beinhaltet nicht das Abladen. Bitte halten Sie zum Liefertermin
Abladepersonal bereit.
§ 4.0 ACHTUNG! - Beanstandungen und Reklamationen der
Gelieferten Ware, wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns
unverzüglich, spätestens drei Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich
und detailliert mitzuteilen! Späterer Umtausch ist ausgeschlossen!
§ 5.0 Die Gewährleistung für unsere Lieferung beträgt nach VOB
2 Jahre ab dem tatsächlichen Anlieferungstermin von JANZEN
Bauelemente - Center oder des Spediteurs. Im Übrigen gelten die
Garantiebedingungen unserer Lieferanten beziehungsweise des Herstellers.
§ 6.0 Bitte Zahlen Sie auf das unten angegebene Konto! Die Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum! Für die Bezahlung
dieser Rechnung gelten die oben genante Zahlungsbedingungen (Wenn nicht
ausdrücklich anders am Ende des Vertrages, schriftlich, vereinbart wurde.
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit). Danach befinden Sie sich
automatisch in Verzug, und wir sind berechtigt (laut § 286, Abs. 3),
Verzugszinsen zu fordern. Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 5 v.
H. (bei Gewerblichen Abnehmern 8 v. H.) über dem Basiszinssatz zu
verzinsen.
§ 6.1 Umfassender Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem
Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach
seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um
mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder
Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den
Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers
unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im
Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem
Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich. Die
an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer deinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird
der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers –
insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 7.0 Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
nach § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EStG liegt vor.